Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz

NÖ Hundehaltegesetz

Mit 01.06.2023 traten Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft.
Durch die Anpassung des Gesetzes sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren erhöht werden.

Aus diesem Grund müssen Hundehalter:innen bestimmte Grundkenntnisse in Form eines Sachkundenachweises und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters, richtig und verantwortungsvoll zu handeln.

Wer einen Hund besitzt oder sich einen zusätzlichen Hund anschafft, muss dies der Stadtgemeinde samt den erforderlichen Nachweisen melden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

19.09.2023